Informationen/ Blindenleitsystem

Ein Blindenleitsystem im Innenbereich besteht aus mehreren Bausteinen der Barrierefreiheit:

Taktile Handlaufschilder, Tür- und Raumschilder, Sauberlaufmatten, Treppenstufenmarkierungen sowie Bodenleitsysteme mit Rippen und Noppen.

 

Auf dieser Seite finden Sie alle Themenbereiche übersichtlich, erklärt und erhalten praxisnahe Informationen zu DIN-konformen Lösungen für blinde und sehbehinderte Menschen – von der sicheren Orientierung im Treppenhaus bis zur barrierefreien Wegeführung durch das gesamte Gebäude.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, 05.2008) dient der Umsetzung und dem Schutz von Menschenrechten. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30.03.2007 unterzeichnet. Die Konvention ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet verstärkt daran, die Ratifikation innerstaatlich voranzutreiben. Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte. Das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist das zentrale Menschenrecht. Die Konvention hat das Leitbild der sogenannten „Inklusion“.

Siehe auch: Die UN-Behindertenrechtskonvention | Aktion Mensch

 

Das bedeutet:

Nicht der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, um „dabei“ sein zu können, sondern wir müssen alle gesellschaftlichen Bereiche seinen Bedürfnissen entsprechend anpassen und öffnen.

 

Niemand darf ausgegrenzt werden! 

Die Bundesregierung und einige Bundesländer arbeiten an Aktionsplänen, in denen Maßnahmen beschrieben werden, die zur Umsetzung der Konvention notwendig sind.

 

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen - UN-BRK (behindertenbeauftragter.de)

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