→ Aufzugsschilder

Maßgefertigte Schilder zum nachträglichen Anbringen vor und in Aufzugsanlagen 

 

* aus Acrylglas, mit eingebrachten Schriften aus ABS Kunststoff und Edelstahl, in selbstklebender Auflagefläche

• verschiedene RAL Farben 

Maßgeschneiderte Acrylglas-Schilder für Aufzüge selbstklebend, mit Schriften aus ABS Kunststoff und Edelstahl, in diversen RAL-Farben verfügbar. Liftschild
Maßgefertigte, taktile Informationsplatten aus Acrylglas für Aufzugsanlagen, selbstklebend, mit ABS Kunststoff- und Edelstahlschriften, erhältlich in verschiedenen RAL-Farben. Behindertengerechte Beschilderung

Allgemeine Anforderungen:

  • Erhöhung der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Personen
  • Kombination aus taktiler (erhabener) Schrift und Brailleschrift
  • Hoher Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund für bessere Lesbarkeit
  • Robuste, langlebige Materialien (z. B. Edelstahl, Acryl, Aluminium)

Gesetzliche Vorgaben & Normen:

  • DIN 32986 (Anforderungen an taktile Schilder)
  • DIN EN 81-70 (Aufzugsnorm für Barrierefreiheit)
  • Barrierefreie Gestaltung gemäß Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und DIN 18040-1

Platzierung & Anbringung:

  • Links oder rechts neben der Aufzugstür in ca. 140–160 cm Höhe
  • Etagenkennzeichnung zusätzlich auf Türzargen oder Wänden möglich
  • Bedienelemente im Inneren mit taktilen Tasten und Stockwerksangaben

Gestaltung & Materialien:

  • Reliefbuchstaben in serifenloser Schrift (z. B. Arial, Frutiger)
  • Klare und eindeutige Piktogramme für zusätzliche Orientierung
  • Anti-Reflex-Beschichtung zur Vermeidung von Spiegelungen
  • UV-beständige und widerstandsfähige Oberflächen für lange Haltbarkeit

Nachrüstung & Flexibilität:

  • Nachrüstung in Bestandsgebäuden problemlos möglich
  • Selbstklebende taktile Schilder als einfache Lösung für bestehende Aufzüge
  • Ergänzung vorhandener Bedienelemente durch taktile Markierungen
  • Individuelle Anfertigungen für verschiedene Aufzugstypen und Hersteller

Zusätzliche Hinweise:

  • Ergänzung durch akustische Etagenansagen für maximale Barrierefreiheit
  • Besonders wichtig in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Hotels und Bürokomplexen

Für die barrierefreie Nutzung eines Aufzugs müssen die Anforderungen gemäß DIN 18040- 1 "Barrierefreies Bauen"   und DIN EN 81- 70 erfüllt sein. 

Damit blinde und sehbehinderte Menschen einen Aufzug bedienen können, können die Bedienelemente auch nachträglich mit Schildern gekennzeichnet werden.

Die enthaltene kontrastreicher Braille- und/ oder Profilschrift dient zur selbstständigen Orientierung in Aufzüge.

Druckversion | Sitemap
© Taktile Handlaufschilder powered by BARRIEREFREIHEIT GmbH www.barrierefreiheit24.de, www.taktiler-grundrissplan.de, www.taktile-bodenleitsysteme.de, www.barrierefreiheit-gmbh.de, www.taktilo.de