→ Informationen

Vertrauen durch Qualität & Sicherheit

 

✅ Zertifizierte Qualität – Made in Germany

Unsere taktilen Handlaufschilder sind nach DIN 32986 & DIN 32976 zertifiziert und tragen das DIN CERTCO-Siegel für Barrierefreiheit​. Hergestellt in Deutschland, garantieren sie höchste Sicherheit und Langlebigkeit.

 

✅ Nachhaltige & innovative Produktion

Wir setzen auf umweltfreundliche Materialien wie eloxiertes Aluminium und UV-beständigen Kunststoff​. Unsere Produktion erfolgt ressourcenschonend und unter Einhaltung aller Normen.

 

✅ Innovation für mehr Sicherheit

Wir sind die Erfinder der kontrastreichen, taktilen Handlaufschilder aus Aluminium. Sie bieten blinden und seheingeschränkten Menschen höchste Lesbarkeit, Robustheit und vandalismussicheren Schutz​.

 

✅ Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung

Unsere Produkte sind in öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen und Krankenhäusern im Einsatz – für eine inklusive und sichere Umgebung.

 

➡ Setzen Sie auf zertifizierte Qualität – für Barrierefreiheit ohne Kompromisse!

Auf  Barrierefreiheit GmbH finden Sie unser gesamtes Produktsortiment »

Detaillierte Informationen zum taktile Bodenindikatoren finden Sie hier »

Informationen zum Thema taktile Grundriss & Wegepläne erhalten Sie unter »

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, 05.2008) dient der Umsetzung und dem Schutz von Menschenrechten. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30.03.2007 unterzeichnet. Die Konvention ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet verstärkt daran, die Ratifikation innerstaatlich voranzutreiben. Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte. Das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist das zentrale Menschenrecht. Die Konvention hat das Leitbild der sogenannten „Inklusion“.

Siehe auch: Die UN-Behindertenrechtskonvention | Aktion Mensch

 

Das bedeutet:

Nicht der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, um „dabei“ sein zu können, sondern wir müssen alle gesellschaftlichen Bereiche seinen Bedürfnissen entsprechend anpassen und öffnen.

 

Niemand darf ausgegrenzt werden! 

Die Bundesregierung und einige Bundesländer arbeiten an Aktionsplänen, in denen Maßnahmen beschrieben werden, die zur Umsetzung der Konvention notwendig sind.

 

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen - UN-BRK (behindertenbeauftragter.de)

Druckversion | Sitemap
© Taktile Handlaufschilder powered by BARRIEREFREIHEIT GmbH www.barrierefreiheit24.de, www.taktiler-grundrissplan.de, www.taktile-bodenleitsysteme.de, www.barrierefreiheit-gmbh.de, www.taktilo.de