Informationen

Auf  Barrierefreiheit GmbH finden Sie unser gesamtes Produktsortiment »

Detaillierte Informationen zum taktile Bodenindikatoren finden Sie hier »

Informationen zum Thema taktile Grundriss & Wegepläne erhalten Sie unter »

Brailleschrift
Die Brailleschrift ist eine von Louis Braille Anfang des 19. Jahrhunderts entwickelte Blindenschrift.

Dabei werden die Schriftzeichen durch ein variierendes System von sechs tastbaren Punkten dargestellt.
Mit Hilfe der Blindenkurzschrift können Texte in Brailleschrift übertragen werden.

 

Profilschrift
Die Profil- oder auch Prismenschrift besteht aus fühlbar erhabenen Schriftzeichen.

Die taktile Erhabenheit sollte maßgeblich vorhanden sein.
 

Für später im Leben erblindete Menschen, die die Brailleschrift nicht erlernt haben, kann die Profilschrift die einzige Möglichkeit sein, etwas zu lesen.
Die tastbare Reliefhöhe der Zeichen (Erhabenheit) soll mindestens 1,4 Millimeter betragen.

Im Gegensatz zur Brailleschrift können auch sehende Menschen die Profilschrift lesen.

Der 1. Entwurf der DIN- Norm 32986 „Taktile Schriften zur Gestaltung der Zeichen“ wurde im März 2013 veröffentlicht.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, 05.2008) dient der Umsetzung und dem Schutz von Menschenrechten. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30.03.2007 unterzeichnet. Die Konvention ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet verstärkt daran, die Ratifikation innerstaatlich voranzutreiben. Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zufördern. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte. Das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist das zentrale Menschenrecht. Die Konvention hat das Leitbild der sogenannten „Inklusion“.

 

Das bedeutet:

Nicht der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, um „dabei“ sein zu können, sondern wir müssen alle gesellschaftlichen Bereiche seinen Bedürfnissen entsprechend anpassen und öffnen.

 

Niemand darf ausgegrenzt werden! 

Die Bundesregierung und einige Bundesländer arbeiten an Aktionsplänen, in denen Maßnahmen beschrieben werden, die zur Umsetzung der Konvention notwendig sind.

Es gibt viele unterschiedliche Wege, sich mit Inklusion zu befassen. Ebenso gibt es verschiedenste Sichtweisen, was Inklusion genau bedeutet. Es gibt aber auch viele Wege, das gemeinsame Ziel zu erreichen. Eine inklusive Gesellschaft ist eine vielfältige und bunte Gesellschaft. Diese Vielfalt soll auf der neuen Inklusionslandkarte dargestellt werden. Hier erscheinen Institutionen, Organisationen und Projekte, die sich mit dem Thema Inklusion beschäftigen und sich auf den Weg gemacht haben, inklusiv zu werden.

Druckversion | Sitemap
© Taktile Handlaufschilder powered by BARRIEREFREIHEIT GmbH www.barrierefreiheit24.de, www.taktiler-grundrissplan.de, www.taktile-bodenleitsysteme.de, www.barrierefreiheit-gmbh.de, www.taktilo.de